der NV Connect GmbH für B2B-Telekommunikationsdienstleistungen, Beratung und Vermittlung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der NV Connect GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 40, 74172 Neckarsulm, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Heilbronn unter HRB 785608 (nachfolgend „NV Connect“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Absendung einer Anfrage oder Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn NV Connect ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn NV Connect in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass NV Connect nochmals auf sie hinweisen muss.
(1) NV Connect erbringt als autorisierter Partner von Vodafone GmbH und Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (O2) sowie als Partner von Microsoft folgende Leistungen:
(2) Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder der individuellen Vereinbarung. NV Connect tritt hierbei als Vermittler auf; die endgültigen Telekommunikationsverträge werden zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Netzbetreiber bzw. Lizenzgeber geschlossen.
(3) NV Connect ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website von NV Connect stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
(2) Der Kunde kann durch das Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstigem Wege ein Angebot an NV Connect richten.
(3) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch NV Connect oder durch Unterzeichnung des jeweiligen Dienstleistungsvertrags (z. B. Vodafone- oder O2-Rahmenvertrag) zustande.
(4) Der Vertragstext wird von NV Connect nicht gespeichert und ist nach dem Absenden der Anfrage nicht mehr zugänglich. Der Kunde sollte seine Anfrage vor dem Absenden sichern.
(1) NV Connect erbringt netzunabhängige Beratungsleistungen hinsichtlich der Auswahl geeigneter Telekommunikationstarife, Hardware und Cloud-Lösungen. Die Beratung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Anforderungen und der zum Zeitpunkt der Beratung aktuellen Konditionen der Netzbetreiber.
(2) NV Connect vermittelt als autorisierter Partner Verträge zwischen dem Kunden und den Netzbetreibern Vodafone und O2/Telefónica. Die Netzbetreiber sind für die Erbringung der Telekommunikationsleistungen, die Netzqualität und die Verfügbarkeit ihrer Dienste selbst verantwortlich.
(3) Für die vermittelten Verträge gelten die jeweiligen AGB und Preislisten der Netzbetreiber, die dem Kunden im Rahmen des Vertragsabschlusses zugänglich gemacht werden.
(4) NV Connect übernimmt keine Garantie für die tatsächliche Netzabdeckung, Verfügbarkeit oder Leistungsfähigkeit der vermittelten Dienste.
(1) Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Die Beratung durch NV Connect ist für den Kunden in der Regel kostenfrei. Die Vergütung von NV Connect erfolgt über die Provisionen der jeweiligen Netzbetreiber und Lizenzgeber.
(3) Soweit im Einzelfall gesonderte Beratungs- oder Dienstleistungsgebühren anfallen, werden diese im Vorfeld schriftlich vereinbart.
(4) Für die Zahlungsbedingungen der vermittelten Verträge (Mobilfunk, Festnetz, Microsoft 365) gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners (Vodafone, O2).
(1) Hardware wird im Rahmen von Mobilfunkverträgen zu Sonderkonditionen vermittelt. Die Hardware-Preise sind abhängig vom gewählten Tarif und dem jeweiligen Rahmenvertrag des Kunden.
(2) Die Verfügbarkeit richtet sich nach den jeweiligen Rahmenvertragskonditionen und dem aktuellen Angebot der Netzbetreiber und Hersteller. NV Connect behält sich vor, vergleichbare Alternativen anzubieten, sofern ein gewünschtes Produkt nicht verfügbar ist.
(3) Gewährleistungsansprüche für Hardware richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
(1) Die Laufzeit der einzelnen Verträge richtet sich nach der jeweiligen Einzelvereinbarung zwischen dem Kunden und dem Netzbetreiber.
(2) Für die Kündigung der vermittelten Telekommunikationsverträge gelten die Bedingungen des jeweiligen Netzbetreibers gemäß § 56 TKG. NV Connect unterstützt den Kunden bei Vertragsänderungen und Verlängerungen.
(3) NV Connect bietet regelmäßige Vertragsüberprüfungen an, um den Kunden über optimierte Konditionen und aktuelle Angebote zu informieren.
(1) NV Connect haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von NV Connect oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet NV Connect nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet NV Connect nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Für die Leistungen der Netzbetreiber (Vodafone, O2/Telefónica) und Softwareanbieter (Microsoft) selbst übernimmt NV Connect keine Haftung. Diesbezüglich gelten die AGB des jeweiligen Anbieters.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Eine Haftung von NV Connect für die Nichterreichbarkeit von Mobilfunknetzen, Netzausfälle oder Bandbreiteneinschränkungen ist ausgeschlossen, da diese in der Verantwortung der jeweiligen Netzbetreiber liegen.
(1) NV Connect verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung von NV Connect.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass die Übermittlung personenbezogener Daten seiner Mitarbeiter an NV Connect im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften erfolgt.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Vertragsinhalte, Konditionen und Kundendaten – geheim zu halten und nur für die vereinbarten Zwecke zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Klausel beruht.
(1) Sämtliche von NV Connect erstellten Analysen, Berichte, Präsentationen und Konzepte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, weitergegeben oder für andere Zwecke als die vereinbarten verwendet werden.
(2) Markenrechte der vermittelten Netzbetreiber (Vodafone, O2/Telefónica) und Softwareanbieter (Microsoft, Samsung, Apple) verbleiben bei den jeweiligen Inhabern.
NV Connect haftet nicht für die Nichterfüllung von Verpflichtungen, soweit die Nichterfüllung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Streik, gesetzliche Beschränkungen, behördliche Anordnungen, Ausfall von Telekommunikationsnetzen). NV Connect wird den Kunden über solche Umstände unverzüglich informieren.
(1) NV Connect behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen wird NV Connect den Kunden rechtzeitig informieren.
(2) Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. NV Connect wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Frist und die Folgen des Schweigens hinweisen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Heilbronn.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
NV Connect GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 40 · 74172 Neckarsulm
Telefon: 0162 488 02 02 · E-Mail: info@nvconnect.de
Registergericht: Amtsgericht Heilbronn · HRB 785608
Stand: Februar 2026